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Hinterlegungen

Das Amtsgericht Lörrach ist für Hinterlegungen zuständig, sofern es sich nicht um Hinterlegung von Wertpapieren handelt. Hierfür ist im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Karlsruhe zuständig. Voraussetzung für die Hinterlegung ist

  • das Vorliegen eines Hinterlegungsgrundes. Gemeinsam ist den Hinterlegungsgründen, dass entweder Unsicherheit über die Person des Gläubigers oder die Höhe dessen Berechtigung besteht oder aber die Hinterlegung zur Sicherheit hinterlegt wird.
  • eine hinterlegungsfähige Sache. Hinterlegt werden können Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunde sowie Kostbarkeiten.

Herausgegeben wird die hinterlegte Sache an denjenigen, dessen Berechtigung nachgewiesen ist. Der Nachweis kann insbesondere durch Bewilligung der Herausgabe durch alle Beteiligten oder aber entsprechende feststellende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung geführt werden. 

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