Suchfunktion

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerungsabteilung beim Amtsgericht ist zuständig für

link intern   Zwangsversteigerungsverfahren
link intern   Zwangsverwaltungsverfahren
link intern   Teilungsversteigerungen bei mehreren Eigentümern

 

Zwangsversteigerungsverfahren

Diese Verfahren setzen einen Gläubigerantrag voraus und - wie auch die Zwangsverwaltung - eine mit Vollstreckungstitel (z.B. Urteil) festgestellte Forderung. In Folge der Versteigerung verliert der Schuldner das Eigentum an der Immobilie. Aus dem Versteigerungserlös, den der Ersteher zahlen muss, werden die Gläubiger befriedigt, soweit das Meistgebot ausreicht.

Zur Versteigerung kommen hauptsächlich

  • Grundstücke (ohne und mit Bebauung aller Art)
  • Wohnungs- und Teileigentumseinheiten (Eigentumswohnung, Ladenlokal)
  • Erbbaurechte (Gebäude ohne Grundstückseigentum).

Nach dem Anordnungsbeschluss, mit dem das Verfahren beginnt, und Erledigung etwaiger Einstellungsanträge des Schuldners ermittelt das Versteigerungsgericht mit Hilfe eines Gutachters den Verkehrswert. Gleichzeitig mit dem Verkehrswertfestsetzungsbeschluss oder spätestens nach seiner Rechtskraft wird der öffentliche Versteigerungstermin bestimmt.

Im Versteigerungstermin gibt der zuständige Rechtspfleger alle für das Objekt wesentlichen juristischen und tatsächlichen Informationen bekannt und legt die Versteigerungsbedingungen sowie das geringste Gebot fest. Sofern in der mindestens dreißigminütigen Bietzeit ein ausreichendes Meistgebot erzielt wird, kann der Zuschlag erteilt werden, durch den der Ersteher neuer Eigentümer wird. Im sich anschließenden letzten Verfahrensabschnitt wird der Erlös verteilt und das Grundbuch auf den Namen des Erstehers berichtigt.

Kommt es nicht zum Zuschlag findet einige Monate später ein Wiederholungstermin statt.

Der antragstellende (Fachwort: "betreibende") Gläubiger ist stets Herr des Verfahrens: er kann es zweimal für bis zu sechs Monate einstellen oder jederzeit seinen Versteigerungsantrag zurücknehmen. Ein bereits veröffentlichter Versteigerungstermin kann daher kurzfristig wegfallen.

zurück zum Seitenanfang     zurück zum Seitenanfang

Zwangsverwaltungsverfahren

Das sind auf Antrag eines Gläubigers, der eine mit einem Vollstreckungstitel (z.B. Urteil) festgestellte Forderung hat,  angeordnete Verfahren, bei denen der Schuldner das Recht zur Verwaltung und Benutzung der Immobilie verliert. Ein vom Gericht eingesetzter Zwangsverwalter zieht die Mieten und Pachten ein, wirtschaftet damit unter Aufsicht des Gerichts wie ein ordentlicher Eigentümer und verteilt etwaige Überschüsse an die Gläubiger.

zurück zum Seitenanfang    zurück zum Seitenanfang

Teilungsversteigerungen

Dies sind Grundstücksversteigerungen, die keinen Schuldenhintergrund haben: Können sich mehrere Eigentümer einer Immobilie (z.B. Erben oder Eheleute bei Scheidung) nicht über die Verwertung des Grundstücks einigen, kann jeder von ihnen jederzeit und ohne weiteres dieses gerichtliche Verfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beantragen. Durch die Teilungsversteigerung wird die unteilbare Immobilie in teilbaren Erlös (Geld) umgewandelt, über dessen Auszahlung sich die früheren Miteigentümer dann einigen müssen. Das Teilungsversteigerungsverfahren läuft von einigen Besonderheiten abgesehen grundsätzlich nach denselben Regeln ab wie die oben geschilderte Zwangsversteigerung.

zurück zum Seitenanfang    zurück zum Seitenanfang

Allgemeine Hinweise des Amtsgerichts Lörrach:

Nach wie vor können Sie auf dieser Internetseite nachschauen, welche Zwangsversteigerungstermine in nächster Zeit am Amtsgericht Lörrach abgehalten werden. Außerdem finden Sie im nebenstehenden Kasten oben Hinweise zum Verfahrensablauf und weiteres Informationsmaterial.

  • Versteigerungsort:
    Alle Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Lörrach finden in den Sitzungssälen im 1. OG des Hauptgebäude, Bahnhofstr. 4, 79539 Lörrach statt. Beachten Sie hier bitte die ausgehängten Sitzungspläne.      
  • Die aktuellen Termine finden Sie hier
  • Zwangsversteigerungen von beweglichem Vermögen durch den Gerichtsvollzieher sind unter der Rubrik "Sonstiges / Gerichtsvollzieher" eingestellt!

 

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, den

Icon Überweisungsträger für Bietsicherungen NEU
(PDF, 76 KB, mit IBAN und BIC)

herunterzuladen bzw. auszudrucken.
Wenn Sie ihn verwenden bzw. die Daten auf einen eigenen Überweisungsträger übernehmen, achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

Wichtig: Bitte geben Sie in der Zeile für den Verwendungszweck hinter den Buchstaben LOE unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens ein, zu der Sie die Überweisung vornehmen wollen, um Verzögerungen und Fehlbuchungen zu vermeiden. Diese gingen zu Ihren Lasten, denn wenn die Gutschrift dem Gericht nicht spätestens im Versteigerungstermin vorliegt, gilt die Sicherheit als nicht geleistet. Daher empfehlen wir auch, die Überweisung etwa drei bis fünf Werktage vor dem jeweiligen Termin vorzunehmen.

iconHinterlegungsantrag mit Verbuchung (WORD, 44 KB)

 

 Hier können Sie eine Übersicht über die Versteigerungserlöse des Amtsgericht Lörrach einsehen:

  

 

  • Ansprechpartner / Telefonnummern:

    Serviceeinheit:
    Tel. 07621/ 408-155


       Rechtspfleger:
       Tel. 07621/ 408-156 bzw. 408-103

 



!!! Wichtige Änderungen bzgl. der Sicherheitsleistung im Termin !!!


 Sicherheitsleistung durch

a) Übergabe von Bargeld im Termin an das Gericht
     oder
b) Einzahlung bei der Gerichtszahlstelle und
     Hinterlegung

sind seit dem 15. Februar 2007 nicht mehr möglich!

Sollten Sie Fragen haben, so zögern Sie nicht, bei der Serviceeinheit oder dem zuständigen Rechtspfleger anzurufen.
Zu jedem Versteigerungsobjekt wird vom Gericht ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Dieses können Sie nach telefonischer Terminsvereinbarung bei der Serviceeinheit einsehen. Gutachten, die in Dateiform vorliegen, können auch per E-Mail versendet werden und sind dann auch auf dieser Seite als pdf-Datei eingestellt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier eingestellten Gutachten urheberrechtlich geschützt sind. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist ohne die Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.

Die unter der Rubrik " Aktuelles/ Zwangsversteigerungstermine" eingestellten Informationen sind unverbindlich. Maßgeblich ist allein der Veröffentlichungstext im Veröffentlichungsblatt des Amtsgerichts Lörrach, sowie den übrigen Publikationen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben sind.

Für Schreib- und Rechenfehler wird keine Haftung übernommen!!!

Beachten Sie bitte ferner: In Zwangsversteigerungssachen ist es möglich, dass Termine kurzfristig aufgehoben werden. Die auf dieser Homepage veröffentlichte Terminsliste kann daher -trotz des Bemühens um ständige Aktualisierung- teilweise unrichtig sein. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Sofern Sie an einem Termin teilnehmen wollen, wird zur Sicherheit empfohlen, sich vorher bei den Rechtspflegern für Zwangsversteigerungssachen zu erkundigen.

 

 

Fußleiste